HOMOSEXUALITÄTSonstiges
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Wenn man v. den Schätzungen Kinseys (1948, 1953) ausgeht. daß 1-3% der Frauen u. 4-16% der Männer eine eindeutige homosexuelle (h.) Orientierung aufweisen u. einen exklusiv h. Lebensstil pflegen, so betrifft die Frage der H. eine große Zahl v. Menschen. Wegen der freieren Lebensmöglichkeiten in den Großstädten liegt der Prozentsatz hier um etliches höher als in ländl. Gebieten. Gewisse Häufungen scheinen sich auch in einzelnen Berufskategorien zu finden. Über die Ursachen solcher mögl. Häufungen ist indes wenig bekannt. Hier wie in vieler anderer Hinsicht beim Thema H. mangelt es an vorurteilsfreier, breitangelegter Forschung. |
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Anthropologisch |
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Die Kenntnisse über die Entwicklung h. Menschen waren über lange Zeit hin wesentlich davon bestimmt, daß die Autoren sich an Patientenkollektiven orientiert u. deren Persönlichkeitsentwicklung als Abbild "der" h. Entwicklung betrachtet haben. Selbst Stud. mit Nichtpatienten beziehen zumeist nur ganz bestimmte Probandengruppen ein. Die Konsequenz dieses Vorgehens ist eine stark pathologisierende - u. damit diskriminierende - Sicht der H. Sobald man jedoch streng parallelisierte Bevölkerungsgruppen genauer untersuchte. stellte sich heraus, daß im Hinblick auf psychopatholog. Merkmale keinerlei Unterschiede zw. heterosexuellen u. h. Menschen bestehen (Hooker). Die heutigen humanwiss. Kenntnisse lassen eindeutig erkennen, daß die h. Orientierung neben der Heterosexualität durchaus als eine eigene anthropologisch gegebene Grunddisposition menschlicher Sexualität betrachtet werden muß u. als solche keine wie auch immer geartete Affinität zu psychopatholog. Entwicklungen aufweist (Gissrau. Hopcke. Morgenthaler; Rauchfleisch 1994). Die sexuelle Orientierung ist das Resultat einer spezif. Entwicklung der Geschlechtsidentität, wobei erbl. Faktoren u. lebensgesch. Eintlüsse in enger Wechselwirkung miteinander stehen u. den Weg in die Heterosexualität od. H. bestimmen. Als dritte eigenständige Variante ist die Bisexualität zu betrachten (Haeberle/Gindorf; Rauchfleisch 1994). Die Geschlechtsidentität des Menschen setzt sich aus den drei Bausteinen- der Kerngeschlechtsidentität (die tief in der leibseel. Existenz verankerte, unbewußte. nicht reflexionsfähige, am Ende des 2. Lebensjahres fest etablierte Gewißheit, männl. od. weibl. Geschlechts zu sein), der Geschlechterrolle (dem „Insgesamt der Erwartungen an das eigene Verhalten wie auch an das Verhalten des Interaktionspartners bezüglich des jeweiligen Geschlechts“ (Mertens) u. der Geschlechtspartner-Orientierung (das bevorzugte Geschlecht des Geschlechts- od. Liebespartners betreffend) zusammen. Diese "Bausteine" durchlaufen spezif. Entwicklungen u. münden schließlich in die h. od. heterosexuelle Orientierung mit je eigenen Ausformungen der erot. u. sexuellen Phantasien, der soz. Präferenzen, der Selbstidentifikationen u. des Lebensstils. Aus diesen Überlegungen ergibt sich, daß die sexuelle Orientierung bei aller Wandelbarkeit, die menschl. Erleben ausmacht, schon im Verlauf der Kindheit u. Jugend ihre definitive Ausgestaltung findet. Therapien, die eine Veränderung der sexuellen Orientierung z. Ziel haben, sind desh. nicht nur unmöglich (selbst wenn Erfahrungsberichte sog. "Geheilter" dies zu belegen scheinen), sondern geradezu antitherapeutisch u. inhuman, da sie die Klienten nicht z. Selbstfindung führen, sondern zu einer Verleugnung u. einem Vorbeileben an ihrer wahren Identität. |
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Soziologisch |
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Der Entwicklungsprozeß des "coming out" - des offenen Lebens der homosexuellen (h.) Orientierung, umfaßt einerseits einen innerpsych. Vorgang, nämlich das Gewahrwerden u. die schließl. (schon in der Jugend erreichte) Gewißheit, homosexuell u. nicht heterosexuell zu sein. u. anderseits eine soz. Dimension, nämlich sich entspr. der sexuellen Orientierung zunehmend auch in der Öffentlichkeit zu präsentieren u. einen eigenen Lebensstil zu finden. In dieser Hinsicht sehen sich h. Menschen größeren Schwierigkeiten gegenüber als Heterosexuelle, da sie im allg. in der Ges. keine positiven h. Leitbilder u. Identifikationsfiguren vorfinden u. desh. im Prozeß des "coming out" weitgehend auf sich selbst angewiesen sind. Hier stellen h. Emanzipationsgruppen privater, polit., rel. u. berufl. Art eine große Hilfe dar. Homosexuelle Menschen sind in vielfältiger Hinsicht Opfer v. Gewalt; nicht nur in ganz offensichtl. Form bei Überfällen. Beraubungen bis hin z. Mord. sondern auch in subtiler Weise durch soz. Ausgrenzungen. Pathologisierungen ihrer Orientierung mittels med. u. psvchol. Theorien u. nicht zuletzt auch durch offizelle kirchl. Verlautbarungen. Den Hauptmotor dieser Diskriminierungen stellt die Angst dar: die Angst vor eigenen h. Persönlichkeitsanteilen (Homophobie) u. die Angst vor der Infragestellung zentraler Normvorstellungen, insbes. die Infragestellung der gängigen Männlichkeitsideale u. der patriarchalen Machtstrukturen in der trad. Familie (Rauchfleisch 1993. 1994). Es erscheint dringend notwendig, daß auch im innerkirchl. Diskurs den modernen humanwiss. Kenntnissen Rechnung getragen u. ein entsprechend veränderter Umgang mit h. Menschen gesucht wird. (Autor: Udo Rauchfleisch) |
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Theologisch |
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Von zentraler Bedeutung für die theologisch-eth. Bewertung der H. in Bibel u. Trad. ist die Tatsache. daß hier noch nicht die Verfaßtheit, die homosexuelle (h.) Disposition. in den Blick genommen wird, sondern alles auf das Verhalten. die h. Praxis, als Ausgangs- u. Zielpunkt der Beurteilung abgestellt bleibt. Dabei lassen sich für die durchgängig negative Bewertung eines solchen Verhaltens im wesentl. drei unterschiedl. Argumentationsschichten auch der zeitl. Abfolge nach unterscheiden: Die erste, atl. Argumentationsschicht verweist das Verbot h. Verhaltens (Lev 18, 22) in den Umkreis jener vielfältigen Reinheits- u. Heiligungsgebote. wie sie sich für Israel in Abgrenzung zu den kanaanäischen Fremdkulten aus der Heiligkeit Jahwes ergeben (Lev 17,1-26.46). Insbesondere die im Baalskult sanktionierte h. wie heterosexuelle sakrale Prostitution erschien mit dem Jahwekult schlechthin unvereinbar (1 Kön 15,12; 2 Kön 23.7). Mit dem Gottesfrevel der Verletzung des Gastrechts in Verbindung gebracht wird H. in der Sodom-Erzählung Gen 19, 1-1 1, während demgegenüber die personale Integration homoerot. Zuwendung, wie sie in der Freundschaft zw. David u. Jonatan hervortritt, affirmativ bewertet erscheint (1 Sam 18. 1-4-. 2 Sam 1. 26). In der Beurteilung der H. im Rahmen der ntl. Verkündigung bei Paulus (Röm l,26f.) kristallisiert sich eine zweite Argumentationsschicht heraus. Ausgangspunkt ist zunächst auch hier die Verknüpfung h. Praxis mit den heidn. Fremdkulten. Beides ist Folge des Abfalls des Menschen v. dem für ihn bereits v. Natur aus erkennbaren einen Schöpfergott u. insofern Verkehrung gg. die Bestimmungen des v. Natur aus Guten, das sich - u. das ist das Neue - in der Universalität des allen Menschen gemeinsamen Gewissens geltend macht (Röm 2.14f.). Mit diesem Rekurs auf das Gewissen als naturgegebener Anlage gelingt es Paulus einerseits in einzigartiger Weise, den Rahmen des sittlich u. christlich Geforderten v. dem gewaltigen Ballast rein geschichtlich bedingter Zeremonial- u. Judizialzusätze zu purgieren. Anderseits sieht sich Paulus in der Bestimmung der konkreten Gestalt der genuin sittl. Forderungen doch wiederum auf bestimmte ihm überkommene Verbotsvorstellungen u. ihre Deutung zurückverwiesen. Erst unter dieser Voraussetzung konnte h. Verhalten für Paulus geradezu z. Symbol einer v. Gott abgewandten. in sich verkehrten Welt werden. Es ist die pln. Verknüpfung des Schöpfungsgedankens mit dem Naturbegriff, die nunmehr im Rahmen der theologisch-eth. Trad. die Möglichkeit eröffnet, für die Beurteilung der H. unmittelbar bei der menschl. Natur als solcher anzusetzen u. v. deren schöpfungsmäßig eingestifteten Zwecksetzungen her zu argumentieren. Damit kristallisiert sich - spätestens seit Lactantius (inst. Vl. 23, 8) - nunmehr eine dritte, bis ins 20.Jh. wirksam gebliebene Argumentationsschicht heraus. für die sich der pln. Ansatz nahtlos mit dem zuvor v. der Stoa entwickelten Naturrechtsparadigma verbindet: Schöpfungsgemäßes Handeln bedeutet secundum naturam vivere. Homosexuelles Handeln ist ein Handeln contra naturam. Bei allen Schwierigkeiten, die sich mit den hier aufgewiesenen Argumentationsschichten im Blick auf ein heutiges Zugangsverständnis z. Problem der H. im einzelnen auftun können, dürfte doch zwei in alldem hervortretenden Aspekten eine bleibende u. grundlegende theologisch-eth. Bedeutung zukommen:
Im einzelnen gewinnen hier insbes. zwei ethisch relevante anthropolog. Gegebenheiten ein je eigenes Gewicht:
Entsprechend differenziert stellt sich hier das Verantwortungsgefüge dar. Gefordert ist z. einen die verantwortl. Gestaltung der Sexualität unter dem Aspekt des Partnerbezuges als solchem, z. andern die verantwortliche Gestaltung der Sexualität unter dem Aspekt der mögl. Entstehung neuen menschl. Lebens. Das entscheidende Problem bleibt dabei, inwieweit dieser Doppelintentionalität entsprechend die Verantwortung für den einen Aspekt nur in Rückkoppelung an die Verantwortung für den anderen Aspekt in einer ethisch vertretbaren Weise ausgeübt werden darf od. ob nicht beide in ihrer je eigenen ethischen Finalität im Prinzip auch selbständig wahrgenommen werden dürfen. Das kirchl. Lehramt sieht die Lösung eindeutig in der Verknüpfung beider Aspekte, bleibt allerdings hierbei, u. zwar nunmehr wiederum unter Hintanstellung des Gedankens personal integrierter Sexualität. z. Begründung auf generelle präpersonale Gegebenheiten der natura biologica physiologica des Menschen verwiesen. Weist man hingegen den beiden Aspekten als eth. Fundierungsgrößen ehelicher Sexualität eine grundsätzl. Eigenständigkeit zu, so ändern sich damit zwangsläufig auch die Bewertungsmaßstäbe für die v. der sexuellen Komponente mitgetragene u. durchformte Bindung zw. gleichgeschlechtlich orientierten Menschen. Die hier referierten anthropologisch grundsätzlich ansetzenden Überlegungen z. eth. Beurteilung der H. bilden nun zugleich den Bezugsrahmen auch für alle weitergehenden mit dem Phänomen H. verknüpften individual- u. sozialethischen Fragestellungen. Ein eigenes Gewicht gewinnt dabei v.a. die Frage nach der Identitätsfindung des h. Menschen. Diese setzt nicht nur das Annehmen der eigenen sexuellen Orientierung voraus, sondern erfordert darin letztlich auch ein zureichendes Maß an Akzeptanz durch die Umwelt. Andernfalls bleibt hier vielen nicht selten nur die Flucht in die Verdrängung od. in die Anonymität. Gesellschaftliche Diskriminierungen u. Stigmatisierungen sind desh. prinzipiell nicht zu rechtfertigen. Eine undifferenzierte u. grundsätzl. Verwerfung h. Verhaltens erscheint aber bes. dort problematisch. wo sich die Betroffenen nicht nur keinerlei strafrechtl. Verfehlungen schuldig machen (Verführung Minderjähriger. Ausnutzung v. Abhängigkeitslagen. Gesundheitsgefährdung usw.). sondern umgekehrt ihre H. in eine dauerhafte auf personale Bindung gerichtete partnerschaftl. Beziehung integrieren. Solche Art v. Beziehung läßt sich dann auch gewiß nicht auf eine Ebene mit beliebig promiskuitivem h. od. heterosexuellem Verhalten rücken. In eben diesem Kontext sind entsprechend auch die vielfältigen, z.T. durchaus ernsthaft geführten Diskussionen zu sehen. in denen es - u. zwar keineswegs in prinzipiellem Widerspruch zu dem besonderen staatl. Schutz, den Ehe u. Familie mit Recht genießen - um Fragen der konkreten Rechtsgestaltungen solcher Paarbindungen (Steuer-, Erb-, Adoptionsrecht) geht. (Autor: Wilhelm Korff) |
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Rechtlich bzw. kirchenrechtlich |
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(Autor: Georg Bier) |
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Pastoral |
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Die Pastoral (P.) für homosexuelle (h.) Menschen hängt entschieden v. dem jeweiligen Verständnis über h. Orientierung u. h. Verhalten ab. Solange man nicht od. nur bedingt zw. h. Orientierung u. h. Verhalten unterscheidet u. davon ausgeht, daß, weil beides der Schöpfungsordnung widerspreche, die h. Orientierung grundsatzlich "reversibel" sei, wird man als Ziel der P. h. Menschen keine andere Hilfe anzubieten wissen, als heterosexuell zu werden, zumindest aber sexuell enthaltsam zu leben. Im Mittelpunkt solchen Bemühens steht das sexuelle Verhalten u. die sexuelle Orientierung, nicht aber der h. Mensch in seiner Gesamtheit. Eine solche Vorstellung v. P. entsprach der trad. Auffassung; sie findet sich bes. unter fundamentalistisch ausgerichteten rel. Gruppierungen. Sobald man dagegen zw. h. Orientierung u. h. Verhalten unterscheidet u. davon ausgeht, daß der h. Mensch nicht verantwortlich gemacht werden kann für die h. Orientierung, die theologisch unterschiedlich interpretiert wird, dann muß auch die P. die h. Orientierung als Teil der Person anerkennen, auch wenn h. Verhalten als moralisch falsch beurteilt wird. Ziel der P. ist es nun, Menschen zu helfen, ihre h. Orientierung anzunehmen u. in ihr Leben zu integrieren. Der Einsatz für die Menschenrechte u. bürgerl. Rechte h. Menschen kann in diesem Sinn als Teil der P. verstanden werden. Viele offizielle Stellungnahmen der kath. u. prot. Kirchen lassen sich auf diese Grundposition zurückführen, wenngleich auch manche Aussagen der kath. Kirche (etwa die, daß auch die h. Orientierung objektiv ungeordnet sei) die trad. Auffassung wiedergeben. Beurteilt man h. Verhalten heute im Kontext einer personalen Beziehung nicht anders als das sexuelle Verhalten heterosexueller Personen in einer personalen Beziehung - wie es u. a. v. der Gruppe "Homosexuelle u. Kirche" (HuK) gefordert wird -, dann wird die P. es auch als ihre Aufgabe ansehen, h. Menschen bei der Gestaltung einer h. Partnerschaft zu helfen. Diese Position u. eine entspr. P. lassen sich v. a. bei eher liberalen prot. Kirchen nachweisen u. werden inzwischen auch zunehmend in der pastoralen Praxis der Großkirchen mitberücksichtigt. Grundsätzlich sollte die P. mit h. Menschen v. der Einstellung u. einem entspr. Verhalten geprägt sein, daß h. Personen, wie es im röm. Schreiben der C Doctr. v. 1986 heißt, "dieselbe fundamentale Identität zukommt", Geschöpf zu sein u. durch die Gnade Kind Gottes, Erbe des ewigen Lebens. (Autor: Wunibald Müller) |
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Quellenangaben |
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